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Kfz-Versicherung muss gleich zahlen

Nach einem Unfall mit Totalschaden darf sich der Geschädigte entscheiden, ob der Schaden ersetzt oder das Auto repariert werden soll.

Die Kosten für die Reparatur dürfen den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) um bis zu 30 Prozent übersteigen, womit die weitere Nutzung des Fahrzeugs sichergestellt werden soll. Allerdings muss der Fahrzeughalter das reparierte Auto dann auch mindestens sechs Monate fahren, bevor er es verkauft. Diesen rechtlichen Tatbestand haben sich viele Versicherer zunutze gemacht, um erst nach Ablauf dieser sechs Monate den gesamten Betrag dem Geschädigten zu überweisen. Zuvor wurde nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall) ausbezahlt. Dies hat dazu geführt, dass der Geschädigte auf der einen Seite das Unfallfahrzeug in Händen hatte und auf der anderen Seien einen vergleichsweise geringen Geldbetrag, der nicht ausreichte, um die Reparatur durchzuführen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat dieser Vorgehensweise einen Riegel vorgeschoben. Zwar kann die Versicherung die Summe unter Vorbehalt bezahlen, doch darf sie damit nicht ein halbes Jahr lang warten.